Sachkenntnis und Erfahrung
Ich berate und vertrete Sie kompetent bei
- der Regulierung von Verkehrsunfällen sowie der Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld
- Bußgeldbescheiden oder drohendem Fahrverbot, z.B. wegen überhöhter Geschwindigkeit, Fahren unter Alkoholeinfluss oder eines Rotlichtverstoßes
- verkehrsstrafrechtlichen Tatbeständen wie z.B. Fahrerflucht, Fahren ohne Führerschein oder (fahrlässige) Körperverletzung, Straßenrennen
- Kfz-Kauf, -Reparatur oder Leasing, z.B. Geltendmachung von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen oder Rücktritt vom Kaufvertrag
und allen anderen Sachverhalten aus dem Verkehrsrecht.
Durch meine langjährige Erfahrung und regelmäßige Fortbildung erreiche ich für Sie das bestmögliche Ergebnis..

Bei Bußgeldbescheiden gilt eine Einspruchsfrist von nur zwei Wochen. Bei mir bekommen Sie daher immer umgehend einen Termin. Und es gilt: Die Erfolgsaussichten eines Einspruchs sind oft besser als Sie denken!

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